AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der krismar Vorhangsystem GmbH

Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für eine faire Kundenbeziehung. Beim Absenden einer Bestellung erklärt sich der Kunde mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Wir setzen alles daran, unsere Kunden bedürfnisgerecht und zur vollsten Zufriedenheit zu bedienen.


Geltungsbereich

Das Angebot von www.krismar.ch richtet sich an Kunden innerhalb der Schweiz sowie des Fürstentums Liechtenstein. Lieferungen ins Ausland bedürfen der vorhergehenden Absprache.


Preise

Alle Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken (CHF), inklusive Mehrwertsteuer, exklusiv Versandkosten.


Auftragsbearbeitung

Nach Bestelleingang wird der Auftrag geprüft. Allfällige Änderungen werden innerhalb von fünf Arbeitstagen telefonisch oder per E-mail mitgeteilt.
 

Lieferung
Wir versenden von der Schweiz aus ins Inland und nach Liechtenstein. Für Lieferungen ins Ausland kontaktieren Sie uns bitte vorgängig.
Die Lieferung erfolgt an den Rechnungsempfänger oder an eine von ihm bestimmte Lieferadresse. Grundsätzlich wird die bestellte Ware in unserem Auftrag per Post Economy ausgeliefert. Versandkosten werden zusätzlich zum Warenwert verrechnet. Die Auslieferung erfolgt schnellst möglich. Maximal 10 Arbeitstage nach Bestellungseingang.


Zahlungsbedingungen

Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Warenlieferungen sind nach Erhalt innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu erfüllen. Die Zahlungsverpflichtung ist erst dann erfüllt, wenn der Rechnungsbetrag unserem Bankkonto gutgeschrieben ist. Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleibt die Ware Eigentum der krismar Vorhangsystem GmbH. Für verspätete Zahlungen behalten wir uns vor, einen Verzugszins von 5% zu berechnen.


Mängelrügen

Die Beschaffenheit der empfangenen Ware muss sofort nach Erhalt geprüft werden; nach Ablauf von 5 Tagen gilt die Lieferung als genehmigt.


Gerichtsstand

Unsere Geschäftstätigkeit basiert ausschliesslich auf Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist die Stadt Solothurn.

 

Solothurn, den 04.02.2020